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Konformitätserklärung/ Verpflichtungserklärung

Wenn wir als Hersteller ein Produkt auf den Markt bringen wollen, müssen wir bestimmte Vorschriften einhalten. Die EU-Konformitätserklärung ist ein notwendiges Dokument zum Nachweis, dass unsere Produkte den EU-Anforderungen entsprechen.

Mit der Verpflichtungserklärung bestätigen wir gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, dass das Produkt, welches keinen Lebensmittelkontakt hat, keinen gemäß den Kriterien des Artikel 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält.

Hier können Sie die Konformitätserklärung/ Verpflichtungserklärung zu den einzelnen Artikeln downloaden.
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